DIN VDE 0701 0702: Was sich für Prüfabläufe geändert hat
Die Norm DIN VDE 0701 0702 wurde in der Ausgabe 2021 fortgeschrieben. Der Beitrag ordnet die Änderung für den Betriebsalltag ein und zeigt, welche Prüfvorlagen und Gerätestammdaten geprüft werden sollten.
Wer noch mit einer Prüfvorlage auf Basis der DIN VDE 0701-0702:2008-06 arbeitet, sollte den Bestand jetzt sauber prüfen. Die Ausgabe DIN VDE 0701-0702:2021-06 hat nicht einfach nur ein neues Datum. Sie trennt die Anlässe der Prüfung klarer und verlangt deshalb einen Blick auf Arbeitsanweisungen, Messgeräteprogramme und Protokolle.
Für kleine Elektrobetriebe ist das vor allem eine Frage der Ordnung im Tagesgeschäft. Wenn beim Kunden mehrere hundert Geräte laufen, darf nicht nur der gemessene Wert stimmen. Auch Prüfart, Gerätezuordnung, Standort und Ergebnis müssen später je Gerät nachvollziehbar sein. Der Beitrag stammt von unserem Autorenteam für Geräteprüfung und richtet sich an Betriebe, die ihre Abläufe praktisch nachziehen wollen.
Die Ausgabe 2021 ersetzt die Ausgabe von 2008
Die DIN VDE 0701-0702:2021-06 trägt den Titel „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte, Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“. Sie ersetzt die DIN VDE 0701-0702:2008-06. Wer in Prüfberichten, Arbeitsanweisungen oder Messgerätevorlagen noch die Ausgabe von 2008 nennt, sollte diese Fundstelle nicht ungeprüft weiterverwenden.
Der neue Normenstand ordnet zwei Prüfgründe unter einem gemeinsamen Dokument: die Prüfung nach einer Instandsetzung oder Änderung und die Wiederholungsprüfung. Das ist für die Praxis wichtig. Ein repariertes Gerät kommt nicht aus demselben Anlass auf den Prüfplatz wie ein Gerät, dessen Prüffrist erreicht ist.
Die Ausgabe 2021 baut auf den europäischen Normen für Prüfungen nach Reparatur und für Wiederholungsprüfungen auf. Daraus folgt nicht, dass jedes vorhandene Prüfprogramm automatisch unbrauchbar ist. Es folgt aber, dass der Betrieb seine Einstellungen und Vorlagen gegen den eigenen festgelegten Normenstand abgleichen muss.
Normenstand sichtbar führen
Notieren Sie den verwendeten Normenstand an den Stellen, an denen Ihre Prüforganisation ihn steuert. Dazu gehören die Arbeitsanweisung, die Prüfvorlage im Messgerät, die Softwarevorlage und das ausgegebene Protokoll. Ein bloßer Hinweis in einem Ordner genügt nicht, wenn der Prüfer vor Ort eine alte Vorlage auswählt.
Prüfen Sie außerdem Verträge, Leistungsverzeichnisse und Kundenvereinbarungen. Ist dort eine bestimmte Normausgabe genannt, darf die Änderung nicht stillschweigend behandelt werden. Klären Sie mit dem Auftraggeber, welche Leistung vereinbart ist und wie die Umstellung dokumentiert wird.
Die Norm ist nicht selbst die gesetzliche Prüfpflicht
Die DIN VDE 0701-0702 ist eine technische Norm. Sie ist nicht selbst das Gesetz, das eine Geräteprüfung anordnet. Die Pflicht des Arbeitgebers, Arbeitsmittel prüfen zu lassen, ergibt sich im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung, insbesondere aus Paragraf 14 BetrSichV.
Für Versicherte von Mitgliedsunternehmen der gesetzlichen Unfallversicherung ist außerdem die DGUV Vorschrift 3 maßgeblich. Paragraf 5 DGUV Vorschrift 3 behandelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Welche Pflichten im einzelnen Betrieb greifen, hängt unter anderem von Betreiberrolle, Arbeitsmittel, Gefährdungsbeurteilung und dem jeweiligen Unfallversicherungsträger ab.
Die Norm hilft dabei, eine fachlich geordnete Prüfung durchzuführen. Sie ersetzt aber weder die Gefährdungsbeurteilung noch die Festlegung von Prüffristen und Prüfumfang. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden.
Pflicht, Regel und Nachweis auseinanderhalten
Diese Unterscheidung verhindert typische Missverständnisse beim Kunden. Die Rechtsvorschrift beschreibt die Verantwortung und die Prüfungspflicht. Die technische Regel und die Norm unterstützen die sichere Umsetzung. Das Protokoll belegt anschließend, was bei einem konkreten Gerät tatsächlich geprüft und festgestellt wurde.
Für die Einordnung im Betrieb hilft auch der Beitrag Betriebssicherheitsverordnung in der Geräteprüfung anwenden. Er ersetzt keine Prüfung der konkreten Gefährdungsbeurteilung, zeigt aber die Verbindung zwischen Betreiberpflicht und Prüfplanung.
Prüfabläufe müssen zur Geräteart passen
Der Prüfablauf beginnt nicht mit dem Messwert. Zuerst wird geklärt, welches Gerät vorliegt, wie es betrieben wird und warum es geprüft wird. Ein Gerät nach Austausch einer Leitung, eines Steckers oder eines Schutzleiters verlangt eine andere Betrachtung als ein unauffälliges Gerät bei der planmäßigen Wiederholungsprüfung.
Bei einer Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung muss die durchgeführte Arbeit in die Prüfplanung einfließen. Betroffene Schutzmaßnahmen und Funktionen sind besonders zu betrachten. Die verantwortliche Elektrofachkraft legt fest, welche Sichtprüfung, Erprobung und Messungen für Gerät und Eingriff erforderlich sind.
Bei der Wiederholungsprüfung steht die sichere weitere Verwendung im festgelegten Betrieb im Mittelpunkt. Auch hier sind Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfung nicht losgelöst voneinander zu behandeln. Ein bestandener Einzelwert macht ein Gerät nicht automatisch verwendbar, wenn etwa Gehäuse, Zugentlastung oder Bedienelemente Mängel zeigen.
Geräteklasse ist nur ein Teil der Planung
Schutzklasse, Bauart, Anschlussart und Einsatzumgebung bestimmen mit, welches Verfahren geeignet ist. Akkugeräte, Geräte mit Elektronik, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen und Geräte mit besonderen Anschlüssen dürfen nicht gedankenlos durch dieselbe Messfolge laufen. Beachten Sie die Herstellerangaben des Geräts, besonders wenn Prüfspannungen oder Prüfströme Funktionen beeinflussen können.
Für jedes Gerät sollte deshalb eine eindeutige Stammdatenzuordnung bestehen: Inventarnummer, Bezeichnung, Hersteller, Typ, Seriennummer soweit vorhanden, Schutzklasse, Standort und Verantwortungsbereich. Eine brauchbare Grundlage liefert der Beitrag Ortsveränderliche Geräte prüfen: Begriffe und Pflichten.
- Prüfanlass vor Beginn festlegen: Instandsetzung, Änderung oder Wiederholungsprüfung.
- Geräteart und Schutzmaßnahme aus den Stammdaten prüfen.
- Passendes Prüfverfahren anhand von Norm, Herstellerangaben und betrieblicher Anweisung wählen.
- Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung als zusammenhängendes Ergebnis bewerten.
- Bei Mängeln Nutzung unterbinden oder die festgelegte Maßnahme einleiten.
Messgerät und Prüfsoftware auf den aktuellen Ablauf prüfen
Ein Prüfgerät nimmt dem Betrieb die Fachentscheidung nicht ab. Es führt nur die hinterlegte Messfolge aus und speichert die Daten, die seine Vorlage vorsieht. Daher sollte vor der Umstellung geklärt werden, welche Normausgabe, Prüfabläufe und Grenzwerte der Gerätehersteller für die eingesetzte Firmware beschreibt.
Lesen Sie die Herstellerinformationen zum Messgerät und zur Prüfsoftware. Prüfen Sie, ob ein Firmwarestand, ein Update oder neue Vorlagen verfügbar sind. Übernehmen Sie Einstellungen nicht allein deshalb, weil eine Software einen Normnamen anbietet. Entscheidend ist, ob die Vorlage zu Ihrem festgelegten Verfahren und den zu prüfenden Geräten passt.
Testbestand vor dem Rollout nutzen
Legen Sie einen kleinen Testbestand aus typischen Kundengeräten an. Dazu können ein Gerät der Schutzklasse I, ein Gerät der Schutzklasse II, eine Leitung und ein Gerät mit elektronischer Steuerung gehören. Führen Sie damit die vorgesehenen Abläufe aus und vergleichen Sie Anzeige, gespeicherte Daten und späteres Protokoll.
Dokumentieren Sie, welche Vorlage freigegeben wurde und wer sie freigegeben hat. Sperren oder kennzeichnen Sie alte Vorlagen, damit sie nicht versehentlich weiterlaufen. Wenn mehrere Messgeräte im Umlauf sind, muss dieselbe Prüfentscheidung auf allen Geräten nachvollziehbar abgebildet sein.
| Prüfpunkt | Praktische Kontrolle |
|---|---|
| Messgerät | Firmwarestand, Herstellerhinweise, verfügbare Prüfabläufe und Geräteverwaltung prüfen. |
| Vorlage | Prüfanlass, Verfahren, Eingabefelder und Ergebnislogik mit der Betriebsanweisung vergleichen. |
| Datenübergabe | Kontrollieren, ob Inventarnummer, Messwerte, Mängel und Ergebnis vollständig in der Software ankommen. |
| Ausgabe | Ein Testprotokoll erzeugen und lesbar zum einzelnen Gerät ablegen. |
Vorlagen für Protokolle und Ergebnisbewertung durchsehen
Ein Protokoll sollte nicht nur den Satz „bestanden“ ausgeben. Es muss erkennen lassen, welches Gerät wann, aus welchem Anlass und nach welchem Verfahren geprüft wurde. Die prüfende Person muss ebenso zugeordnet werden können wie das Ergebnis und festgestellte Mängel.
Gehen Sie jede Vorlage am Bildschirm und als Ausdruck durch. Besonders bei älteren Excel-Dateien fehlen oft Felder, weil sie nachträglich ergänzt wurden. Ein Messwert ohne Gerätekennzeichnung oder ein Ergebnis ohne Prüfart hilft bei einer Rückfrage nur begrenzt.
Diese Angaben gehören in die Prüfung
- Prüfart und Prüfdatum sowie eindeutige Zuordnung zum Gerät.
- Gerätedaten, Standort und gegebenenfalls die Zuordnung zum Kundenbereich.
- Angewendetes Verfahren und die erfassten Messwerte.
- Gesamtergebnis, Mängelbeschreibung und festgelegte Folgemaßnahme.
- Name oder eindeutige Kennung der prüfenden Person.
Die Ergebnisbewertung muss zur betrieblichen Regel passen. Legen Sie fest, wer ein auffälliges Gerät sperrt, wie eine Reparatur beauftragt wird und wann eine Nachprüfung nötig ist. Der Beitrag Checkliste für vollständige Prüfprotokolle je Gerät hilft beim Abgleich der erforderlichen Angaben.
Bestehende Prüfdaten bleiben als Historie erhalten
Eine Umstellung auf die Ausgabe 2021 ist kein Grund, alte Prüfprotokolle zu überschreiben oder frühere Messwerte zu löschen. Der Geräteverlauf muss zeigen, was zu welchem Zeitpunkt geprüft wurde. Dazu gehören das Prüfdatum und die damals verwendete Vorlage oder der damals dokumentierte Normenstand.
Bewahren Sie die alte Historie getrennt von der neuen Prüfung auf, aber eindeutig am selben Gerät. Ein späterer Betrachter muss erkennen können, ob ein Messwert aus einer Wiederholungsprüfung, einer Reparaturprüfung oder einer anderen betrieblichen Kontrolle stammt. Auch Standortwechsel und geänderte Inventarnummern brauchen eine nachvollziehbare Verbindung.
Bei Papierprotokollen empfiehlt sich eine geordnete Digitalisierung mit Bezug zur Inventarnummer. Scannen allein reicht nicht, wenn der Dateiname keine Zuordnung erlaubt. Prüfen Sie beim Import aus Messgeräten oder Excel besonders sorgfältig, ob Geräte doppelt angelegt oder Messwerte dem falschen Datensatz zugeordnet wurden.
Änderungen im Betrieb verbindlich einführen
Die Umstellung gelingt nicht durch eine E-Mail mit einem neuen Normtitel. Benennen Sie eine verantwortliche Person für die Umsetzung. Diese Person sammelt Herstellerhinweise, prüft die Vorlagen, stimmt die Arbeitsanweisung ab und hält fest, ab wann der neue Ablauf gilt.
Unterweisen Sie alle Prüfer anhand echter Geräte und nicht nur mit einem Ausdruck der Normbezeichnung. Lassen Sie die Prüfer die neue Vorlage auswählen, die Prüfart begründen und ein Protokoll erzeugen. Kontrollieren Sie anschließend an einem echten Kundenbestand, ob Stammdaten, Messwerte, Ergebnisse und Fristen richtig zusammenlaufen.
Für diesen Kontrolltermin eignen sich konkrete Fragen: Ist jedes Gerät eindeutig zugeordnet? Wurde der richtige Prüfanlass gewählt? Kann der Betrieb das Protokoll wiederfinden? Ist ein Mangel so beschrieben, dass die nächste Person handeln kann? Erst nach dieser Kontrolle sollten Vorlagen verbindlich freigegeben werden.
Erkenntnisse bündeln und den nächsten Schritt planen
Die DIN VDE 0701-0702:2021-06 verlangt vor allem einen aufgeräumten Ablauf: Rechtsgrundlage und Norm sauber trennen, Prüfart bewusst wählen, Messmittel prüfen, Vorlagen anpassen und Historien erhalten. Damit wird aus einer Normumstellung eine belastbare Arbeitsweise beim Kunden.
Wenn Sie Geräteprüfungen ohne Papierlisten und abendliches Übertragen organisieren möchten, kann Plakettenbuch für die Erfassung aller Prüfungen ortsveränderlicher Geräte, für Protokolle und für die automatische Vorlage der nächsten Frist den Ablauf abbilden. Für eine Vorführung oder frühen Zugang nutzen Sie das Kontaktformular auf der Kontaktseite. Bereiten Sie dafür am besten einen echten kleinen Kundenbestand mit Geräten, Standorten und bisherigen Prüfdaten vor.


